AGB

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,  Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. // Overtime ab 9 Stunden – Vergütung ist relativ zu den Tagessätzen, welche für 8 Stunden angelegt sind.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein Nutzungsrecht zur Verwendung, wie im Kostenvoranschlag vereinbart.

2. Der Fotograf behält ebenfalls ein Recht zur Veröffentlichung.
3. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

4. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfül­lungs­ge­hilfen vorsätz­lich oder grob fahrlässig herbei­führen. Davon ausge­nommen sind Schäden aus der Verlet­zung einer Vertrags­pflicht, die für die Errei­chung des Vertrags­zwecks von wesent­li­cher Bedeu­tung ist (Kardi­nal­pflicht), sowie Schäden aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrläs­sig­keit haftet.
5. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbe­son­dere haftet er nicht für die Wettbewerbs- und marken­recht­liche Zuläs­sig­keit der Nutzung.
6.Ansprüche des Auftrag­ge­bers, die sich aus einer Pflicht­ver­let­zung des Fotografen oder seiner Erfül­lungs­ge­hilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetz­li­chen Verjäh­rungs­be­ginn. Davon ausge­nommen sind Schadens­er­satz­an­sprüche, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­let­zung des Fotografen oder seiner Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen, und Schadens­er­satz­an­sprüche wegen Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, auch soweit sie auf einer leicht fahrläs­sigen Pflicht­ver­let­zung des Fotografen oder seiner Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen; für diese Schadens­er­satz­an­sprüche gelten die gesetz­li­chen Verjährungsfristen.
7.Die Zusen­dung und Rücksen­dung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8. Bei unberech­tigter Nutzung oder Weiter­gabe eines Bildes ist der Fotograf berech­tigt, eine Vertrags­strafe in Höhe des fünffa­chen verein­barten oder, mangels Verein­ba­rung, des fünffa­chen üblichen Nutzungs­ho­no­rars zu fordern, mindes­tens jedoch 500 € pro Bild und Einzel­fall. Die Geltend­ma­chung eines weiter­ge­henden Schadens­er­satz­an­spruchs bleibt hiervon unberührt.

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

 

VII. Allgemeines

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.